Einstellung Wahlverfahren
Das Ergänzungswahlverfahren in der der römisch-katholischen Kirchgemeinde Zürich-St. Anton wird eingestellt, da nach durchgeführtem Vorverfahren keine Kandidatur vorliegt. Es wird davon Vormerk genommen, dass die Wahl nach entsprechender Anpassung der Kirchgemeindeordnung durch die Kirchgemeindeversammlung erfolgt.
Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen nach seiner Veröffentlichung bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, schriftlich und begründet Stimmrechtsrekurs erhoben werden.
Für die wahlleitende Behörde: Stadtkanzlei Zürich
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