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Amtliche Publikation: Ergänzungswahl eines Mitglieds der Synode der Röm.-kath. Körperschaft des Kantons Zürich für den Rest der Amtsdauer 2023-2027

Für die Ergänzungswahl eines Mitglieds der Synode der Röm.-kath. Körperschaft des Kantons Zürich für den Rest der Amtsdauer 2023–2027 ist in der Kirchgemeinde Zürich-St. Anton innert der gesetzlichen Frist kein Wahlvorschlag eingereicht worden.

Neue Wahlvorschläge können spätestens bis Donnerstag, 18. April 2024, bei der Stadt Zürich, Stadtkanzlei, Abstimmungen und Wahlen, Postfach, 8022 Zürich, eingereicht werden. Die formellen Anforderungen dafür sind in der Wahlausschreibung vom 15. Februar 2024 publiziert worden.

Gegen diese Anordnung kann innert fünf Tagen nach ihrer Veröffentlichung bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, schriftlich und begründet Stimmrechtsrekurs erhoben werden.

Zürich, 11. April 2024

Für die wahlleitende Behörde: Stadtkanzlei Zürich

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