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Pfarrwahl für die Amtsdauer 2024-2030:

  1. Am 12. Oktober 2023 ist der Beschluss der Kirchenpflege St. Anton Zürich mit dem Vorschlag zur Bestätigung des Pfarrers für die Amtsdauer 2024 – 2030 amtlich veröffentlicht worden. Die gesetzliche Frist von 30 Tagen zur Einreichung des Begehrens um Durchführung der Bestätigungswahl an der Urne ist unbenützt abgelaufen.
  1. Die Kirchenpflege stellt fest, dass die stille Wahl zustande gekommen ist und erklärt für die Amtsdauer 2024 – 2030 Pfarrer Andreas Rellstab als gewählt.
  1. Gegen diese Wahl kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
  1. Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan der Kirchgemeinde.

Zürich, 18.12.23

Römisch-katholische Kirchenpflege St. Anton Zürich

Andreas Heinle                                                Sonja Lüthi
Präsident                                                        Aktuarin

Veröffentlicht: 18. Januar 2023

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