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Beschluss Kirchgemeindeversammlung vom Samstag, 15. April 2023

Beschluss der Kirchgemeindeversammlung vom 15. April 2023

Die Jahresrechnung 2022 wird genehmigt.

Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung innert fünf Tagen und wegen Rechtsverletzungen sowie unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.

Das Protokoll kann auf der Seite der Kirchgemeinde eingesehen werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Pfarreisekretariat (044 387 46 00).

Die Kirchenpflege

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