Beschluss der Kirchgemeindeversammlung vom 13. April 2024
Römisch-katholische Kirchgemeinde St. Anton, Zürich
Die Jahresrechnung 2023 wird genehmigt.
Rekurse sind, vom Datum der Veröffentlichung des Beschlusses an gerechnet, innert fünf Tagen wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte oder ihre Ausübung bzw. innert 30 Tagen wegen Rechtsverletzung sowie unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, schriftlich einzureichen.
Das Protokoll kann auf unserer Webseite im Bereich der Kirchgemeinde eingesehen werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Pfarreisekretariat (044 387 46 00).
RDie Kirchenpflege
Publikationsdatum: 16. Mai 2024