1. Home
  2.  / 
  3. Aktuell
  4.  / 
  5. Allgemein
  6.  / 
  7. Amtliche Publikation: Anordnung Ergänzungswahl...

Amtliche Publikation: Anordnung Ergänzungswahl eines Mitglieds der Synode der Röm.-kath. Körperschaft des Kantons Zürich für den Rest der Amtsdauer 2023-2027

Einreichung von Wahlvorschlägen

Aufgrund einer Änderung der Vorschriften zur Anzahl Synodenmitglieder pro Kirchgemeinde hat der Stadtrat von Zürich mit Beschluss Nr. 324/2024 vom 31. Januar 2024 in der röm.-kath. Kirchgemeinde Zürich-St. Anton die folgende Ergänzungswahl für den Rest der Amtsdauer 2023–2027 angeordnet:
Ein zusätzliches Mitglied der Synode der Röm.-kath. Körperschaft des Kantons Zürich.

Die Ergänzungswahl wird nach den Vorschriften der Kirchenordnung der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich (KO, LS 182.10) sowie des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) durchgeführt.

Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigen der röm.-kath. Kirchgemeinde Zürich-St. Anton unterzeichnet sein müssen, sind der Stadt Zürich, Stadtkanzlei, Abstimmungen und Wahlen, Stadthausquai 17, Postfach, 8022 Zürich, bis spätestens am Dienstag, 26. März 2024, 16 Uhr, einzureichen. Zur Wahrung der Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der Stadtkanzlei eingetroffen sein (§ 7a VPR).

Wählbar sind Mitglieder der röm.-kath. Kirchgemeinde Zürich-St. Anton, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitz des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung B, C oder Ci sind. Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit zu bezeichnen. Anzugeben ist zudem, ob ein kirchliches Anstellungsverhältnis besteht. Ferner kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist. Die vorgeschlagene Person muss mit ihrer Unterschrift bestätigen, die Kandidatur anzunehmen. Personen, die einen Wahlvorschlag unterzeichnen, geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Wahlvorschläge können mit einer kurzen Bezeichnung versehen werden.

Formulare für die Wahlvorschläge können bei der Stadtkanzlei Zürich bezogen werden (E-Mail abstimmungen_wahlen@zuerich.ch oder T +41 44 412 30 69). Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen können Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder neue eingereicht werden. Sind nach Ablauf der 7-Tage-Frist die in § 54a GPR genannten Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt, wird die vorgeschlagene Person als gewählt erklärt. Andernfalls wird eine Urnenwahl durchgeführt.

Sofern eine Urnenwahl durchgeführt werden muss, findet der erste Wahlgang am 22. September 2024 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am 24. November 2024 durchgeführt. Die Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. In diesem Fall können bis am Mittwoch, 2. Oktober 2024, 16 Uhr, bei der Stadt Zürich, Stadtkanzlei, Abstimmungen und Wahlen, Stadthausquai 17,

Postfach, 8022 Zürich, gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue eingereicht werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen nach seiner Veröffentlichung bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft, Minervastrasse 99, 8032 Zürich, schriftlich und begründet Stimmrechtsrekurs erhoben werden.

Zürich, 15. Februar 2024

Für die wahlleitende Behörde: Stadtkanzlei Zürich

Zurück